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Die Herausforderung

Einhaltung der sich weiterentwickelnden REACH SVHC-Beschränkungen

REACH-Compliance ist eine ganzjährige Verpflichtung, da die REACH-Kandidatenliste Hunderte von betroffenen Stoffen umfasst und mindestens zweimal jährlich regulatorische Aktualisierungen erfolgen. Jede Änderung bedeutet, Ihre Teile neu zu bewerten, Ihre Zulieferer zu kontaktieren und Ihre Compliance zu bewerten. Wer hinterherhinkt, riskiert den Verlust des Zugangs zum EU-Markt, erhebliche Geldstrafen und Reputationsschäden.

Wie Assent das REACH
Compliance-Management vereinfacht

KI-gestützte Zulieferereinbindung

Assent automatisiert die Kontaktaufnahme mit Zulieferern und sammelt Daten zu neuen SVHCs, sobald diese hinzugefügt werden, und unsere KI unterstützt die Validierung der Zulieferer-Einreichungen.

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How Assent Simplifies REACH Compliance Management

REACH Compliance, die
Ihren Gewinn schützt

Schneller Zugriff auf Zulieferer-SVHC-Daten

Die Nachhaltigkeitsplattform von Assent bietet Ihnen und Ihren Zulieferern einen zentralen Hub, um REACH-regulatorische Compliance-Daten proaktiv zu teilen und anzufordern.

Bleiben Sie den REACH SVHC-Updates einen Schritt voraus

Unsere regulatorischen Experten halten Ihr Programm hinsichtlich Änderungen der Stofflisten auf dem neuesten Stand und schützen Sie vor Compliance-Verstößen.

Sparen Sie Zeit und reduzieren Sie REACH-Compliance-Risiken

Erhalten Sie bessere Daten, schneller und mit weniger Aufwand. Assents Plattformlösung automatisiert REACH-Compliance-Schritte, damit Sie sich auf die strategische Arbeit konzentrieren können.

Warum Assent?

Die REACH-Lösung, der globale Hersteller vertrauen

1.000+ Hersteller und ihre Zulieferer nutzen Assent, um ihre REACH Compliance zu automatisieren und Risiken zu vermeiden, selbst wenn sich Verpflichtungen erweitern.

4/4

REACH solution score from Verdantix

162,000+

Regulated Substances Monitored

FAQ zur REACH-Compliance

Die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH – Registration, Evaluation, Authorisation, and Restriction of Chemicals) ist eine weitreichende Regelung, die die Verwendung bestimmter besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs – substances of very high concern) in hergestellten Waren einschränkt. Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur REACH-Compliance.

Wer und was fällt in den Geltungsbereich von REACH?

Jedes Unternehmen, das Produkte in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) herstellt, importiert oder verkauft, fällt potenziell in den Anwendungsbereich von REACH.

Wenn Ihre Produkte SVHC enthalten, einschließlich solcher in Artikelkomponenten oder Stoffen, die den REACH-Compliance-Schwellenwert überschreiten, fallen Sie in den Anwendungsbereich und müssen die REACH-Verpflichtungen erfüllen.

Was ist der REACH-Compliance-Schwellenwert?

Hersteller müssen feststellen, ob eines der Bestandteile ihres Produkts eine REACH-SVHC in einer Konzentration enthält, die den Schwellenwert von 0,1 Gewichtsprozent (w/w – weight by weight) überschreitet. Wenn das Produkt aus mehreren Artikeln besteht, darf jeder Artikel seinen eigenen Schwellenwert von 0,1 % (w/w) nicht überschreiten. Diese Schwelle gilt auch für Verpackungen.

Sie müssen Ihre Zulieferer für jeden Artikel um eine REACH-Erklärung oder Stoffinformationen bitten.

Was sind die Schlüsselelemente der globalen REACH-Compliance?

Registrierung:  Unternehmen, die chemische Substanzen in Mengen über einer Tonne herstellen oder importieren, die nicht bereits bei der ECHA registriert sind, müssen für diese eine Risikoanalyse durchführen und ein Dossier zur Registrierung bei der ECHA einreichen.

Compliance-Erklärung: Hersteller und Importeure müssen nachweisen, dass ihre Produkte den REACH-Stoffbeschränkungen entsprechen. Dies kann das Zusammenstellen von REACH-Erklärungen von Zulieferern umfassen, um die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette nachzuweisen. 

Genehmigung: Bestimmte SVHCs erfordern eine besondere Genehmigung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA – European Chemicals Agency), bevor sie in Produkten verwendet werden können.

Wie werden REACH SVHCs verwaltet?

Die ECHA verwaltet die mit SVHCs verbundenen Risiken mit einem zweistufigen Verfahren.

Die REACH-Kandidatenliste: Stoffe, die als Risiko für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt eingestuft werden, werden in die Kandidatenliste aufgenommen, was rechtliche Verpflichtungen für Unternehmen mit sich bringt, die diese Stoffe herstellen, importieren oder verwenden.

Das Verzeichnis zulassungspflichtiger Stoffe: Stoffe werden von der Kandidatenliste durch die ECHA in die Zulassungsliste aufgenommen. Im Allgemeinen wird Stoffen Vorrang eingeräumt, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) eingestuft sind. SVHCs auf dieser Liste dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung verwendet werden.

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