Erfahren Sie mehr zu EU REACH auf der ECHA Webseite
Unternehmensverpflichtungen unter EU REACH
Nach der EU Verordnung REACH ist die Industrie verpflichtet, gefährliche Chemikalien in den von ihr herge stellten und in der EU verkauften Produkten zu überwachen und offenzulegen. Enthält ein Produkt Stoffe aus der Kandidatenliste, die den zugewiesenen Schwellenwert überschreiten, sind die Unternehmen verpflichtet, ihre nachgeschalteten Kunden und die ECHA ü ber das Vorhandensein dieser Stoffe zu informieren und gegebenenfalls Anweisungen für die sichere Verwendung bereitzustellen. Stoffe, die auf der Zulassungsliste stehen, dürfen von Unternehmen nur dann in Produkten verwendet werden, die sie im Europäischen Wirtschaftsraum ( herstellen oder verkaufen, wenn sie von der ECHA zugelassen wurden. Unternehmen sollten sich der wachsenden Anzahl der Einträge auf der Liste der beschränkten Stoffe bewusst sein, da diese Beschränkungen, welche die Verwendung eines Stoffes einschränken oder ganz verbieten könnten, dramatisch die Zusammensetzung der in der EU vertriebenen Produkte beeinflussen könnte.
Das REACH SVHC Modul von Assent
Die REACH SVHC Lösung von Assent, die Teil der Produktkonformitätslösung ist, hilft Unternehmen dabei, bei den sich ständig ändernden Listen und Anforderungen für eingeschränkte Stoffe konform zu bleiben. Einige der Highlights sind:
- Umfassende Stoffverfolgung und Berichterstattung
- Automatische Benachrichtigung über neu in die Kandidatenliste aufgenommene Stoffe
- Zentralisierte Lösung für die Erfassung, Verwaltung und Berichterstattung von SVHC Date
- Optimierte Kommunikation in der Lieferkette durch den Campaign
Managern - Das Hochladen von Deklarationen direkt in das System auf der
Grundlage der bekannten Produktzusammensetzung - Hält Roll up Features vom Teil über die Komponente bis zum Produkt
mit unbegrenzten Stücklistenbeziehungen bereit