Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) trat 2007 in Kraft. Sie ist eine der vielen globalen Regularien, die menschliche Gesundheit und die Umwelt schützen sollen, indem die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Produkten eingeschränkt wird. Die REACH-Verordnung bezieht sich dabei auf Produkte, die in der Europäischen Union (EU) hergestellt und verkauft werden, mit dem Ziel die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu verbessern. Damit potenziell gefährliche Stoffe, wie etwa PFAS-Stoffe, in den Anwendungsbereich von REACH fallen, müssen sie zunächst von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf Antrag der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) eingestuft werden. Sobald ein Stoff als besonders besorgniserregender Stoff bestätigt ist, wird er in die Kandidatenliste aufgenommen, die Stoffe enthält, deren Priorität für eine mögliche Aufnahme in die Zulassungsliste von der ECHA festgelegt wird. Die Zulassungsliste schränkt die Verwendung bestimmter Stoffe in der Europäischen Union ohne Zulassung durch die ECHA ein. Bestimmte Stoffe dürfen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung, auch bekannt als Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung, nicht in der EU hergestellt, vertrieben oder genutzt werden, unabhängig davon, ob sie zugelassen sind oder nicht. Diese Stoffe sind als erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingestuft.
Erfahren Sie mehr zu EU REACH auf der ECHA Webseite.
Unternehmensverpflichtungen unter EU REACH

Nach der EU-Verordnung REACH ist die Industrie verpflichtet, SVHC-Compliance zu gewährleisten, indem sie gefährliche Chemikalien in den von ihr hergestellten und in der EU verkauften Produkten überwacht und offenlegt. Enthält ein Produkt Stoffe aus der SVHC-Kandidatenliste, die den zugewiesenen Schwellenwert überschreiten, sind die Unternehmen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, ihre nachgeschalteten Kunden und die ECHA über das Vorhandensein dieser Stoffe zu informieren und gegebenenfalls Anweisungen für die sichere Verwendung bereitzustellen. Stoffe, die auf der Zulassungsliste stehen, dürfen von Unternehmen nur dann in Produkten verwendet werden, die sie im Europäischen Wirtschaftsraum herstellen oder verkaufen, wenn sie von der ECHA zugelassen wurden. Wird keine Zulassung erteilt, müssen die Stoffe aus Produkten und Produktionsketten entfernt werden, was bedeutet, dass etwa PFAS komplett aus den Lieferketten eliminiert werden müssen. Unternehmen sollten sich der wachsenden Anzahl der Einträge auf der Liste der beschränkten Stoffe und der Beschränkungsvorschläge für PFAS im Rahmen von REACH bewusst sein, da diese Beschränkungen, welche die Verwendung eines Stoffes einschränken oder ganz verbieten könnten, dramatisch die Zusammensetzung der in der EU vertriebenen Produkte beeinflussen kann.
Das REACH SVHC Modul von Assent
Die REACH SVHC Lösung von Assent ist Ihre kosteneffektive REACH-Software, bei der Sie sich auch immer auf die Unterstützung von regulatorischen Experten verlassen können. Das REACH SVHC Modul ist Teil der Produktkonformitätslösung von Assent und hilft Unternehmen dabei, mit den sich ständig ändernden Listen und Anforderungen für eingeschränkte Stoffe konform zu bleiben. Einige der Highlights sind:
- Rückverfolgbarkeit von Stoffen und Reporting für rechtssichere Due Diligence und Audit-Trails für REACH-Compliance
- Automatische Benachrichtigung über neu in die Kandidatenliste aufgenommene Stoffe für eine stets aktuelle Compliance-Risikobewertung
- Zentralisierte Lösung für die Erfassung, Verwaltung und Berichterstattung von SVHC-Daten, inklusive Tools zu Datenvalidierung und KI-gestützte Dokumentenprüfung
- Optimierte Kommunikation in der Lieferkette durch den Campaign
Manager mit automatischen Lieferantenabfragen im mehrsprachigen Lieferantenportal und die Verifikation von Lieferantendeklarationen sowie Tools für die Risikobewertung von Lieferanten - Hochladen von Deklarationen direkt in das System auf Grundlage der bekannten Produktzusammensetzung
- Hält Roll-up-Features vom Einzelteil über die Komponente bis zum Produkt mit unbegrenzten Stücklistenbeziehungen bereit, um Stoffe in komplexen Gegenständen sichtbar zu machen und auch auf Erzeugnisebene Compliance zu ermöglichen