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Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of very high concern – SVHCs) sind Chemikalien, die schwere Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Dabei kann es sich um reine chemische Stoffe handeln oder um Stoffe, die in einem komplexen Erzeugnis enthalten sind. Gemäß Artikel 57 der REACH-Verordnung zählen dazu etwa Stoffe, die krebserregenden, mutagen, bioakkumulierend oder reproduktionstoxisch sind. Einzelstoffe und Erzeugnisse dürfen nicht mehr als 0,1 Gewichtsprozent SVHCs enthalten.

Die REACH-Lösung von Assent hilft Ihnen daher, Risiken proaktiv zu identifizieren und Ihre Compliance zu erhalten.

Wie werden Stoffe als SVHCs klassiert?

Stoffe werden durch Mitgliedsstaaten oder die ECHA als SVHCs definiert. Als erster Schritt dieses Prozesses wird ein Dossier angefertigt, das erklärt, warum ein Stoff den Kriterien des Artikel 57 der REACH-Verordnung entspricht. Eine Liste der vorgeschlagenen Stoffe wird dann auf der Webseite der ECHA veröffentlicht. Durch diese Veröffentlichung erhalten interessierte Parteien – darunter Unternehmen, welche diese Stoffe in der EU herstellen oder verwenden – die Möglichkeit, die Aufnahme des Stoffes zu kommentieren. Nachdem diese Phase abgeschlossen ist, wird der Stoff entweder automatisch zur Kandidatenliste hinzugefügt oder, falls Kommentare eingegangen sind, wird der Fall zur weiteren Beratung an den Ausschuss der Mitgliedstaaten weiterverwiesen

Das müssen Unternehmen tun, sobald ein SVHC in die Kandidatenliste aufgenommen wurde

Sobald ein Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, unterliegen Unternehmen, die den Stoff in die EU importieren oder diesen dort verwenden, sofortigen rechtlichen Pflichten. Unternehmen müssen die ECHA benachrichtigen, falls ein in der Kandidatenliste aufgeführter Stoff in einem ihrer Erzeugnisse über dem festgelegten Grenzwert enthalten ist oder falls sie insgesamt mehr als eine Tonne dieses Stoffes pro Jahr verwenden. Die Meldung muss spätestens sechs Monate nach der Aufnahme des Stoffes in die Kandidatenliste erfolgen. Anbieter von Erzeugnissen, die einen SVHC in Mengen über dem Grenzwert enthalten, sind nach Artikel 33 der REACH-Verordnung rechtlich verpflichtet, ihren Kunden Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses bereitzustellen. Unternehmen sollten sich auch im Klaren darüber sein, dass sie weiteren Verpflichtungen unterliegen könnten, etwa Verpflichtungen zur Zulassung und Beschränkung. Nur so können die Sorgfaltspflichten umfassend erfüllt werden.

Verwenden Sie das Assent Materials Declaration Tool, um Ihre IPC-1752A und IPC-1754 Deklarationsdateien zu bearbeiten, zu validieren und zu generieren.

Verwendung des Tools

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