Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of very high concern – SVHCs) sind Chemikalien, die schwere Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Dabei kann es sich um reine chemische Stoffe handeln oder um Stoffe, die in einem komplexen Erzeugnis enthalten sind. Gemäß Artikel 57 der REACH-Verordnung zählen dazu etwa Stoffe, die krebserregenden, mutagen, bioakkumulierend oder reproduktionstoxisch sind. Einzelstoffe und Erzeugnisse dürfen nicht mehr als 0,1 Gewichtsprozent SVHCs enthalten.
Wie werden Stoffe als SVHCs klassiert?
Stoffe werden durch Mitgliedsstaaten oder die ECHA als SVHCs definiert. Als erster Schritt dieses Prozesses wird ein Dossier angefertigt, das erklärt, warum ein Stoff den Kriterien des Artikel 57 der REACH-Verordnung entspricht. Eine Liste der vorgeschlagenen Stoffe wird dann auf der Webseite der ECHA veröffentlicht. Durch diese Veröffentlichung erhalten interessierte Parteien – darunter Unternehmen, welche diese Stoffe in der EU herstellen oder verwenden – die Möglichkeit, die Aufnahme des Stoffes zu kommentieren. Nachdem diese Phase abgeschlossen ist, wird der Stoff entweder automatisch zur Kandidatenliste hinzugefügt oder, falls Kommentare eingegangen sind, wird der Fall zur weiteren Beratung an den Ausschuss der Mitgliedstaaten weiterverwiesen