Doppelter Nutzen durch Produktkonformität
Für viele Hersteller aus dem Vereinigten Königreich ist die EU ein wichtiger Markt und ein nennenswerter Teil der Einnahmenseite. Exporte in die EU unterliegen aber komplexen Verpflichtungen im Hinblick auf die Produktkonformität. Britische Hersteller, die nicht genau aufpassen, könnten sich in einer trügerischen Sicherheit wiegen: Ein im Vereinigten Königreich rechtskonformes Produkt könnte dennoch gegen EU-Vorgaben verstoßen.
Obwohl die regulatorischen Vorgaben im Vereinigten Königreich oft an ihre Pendants der EU angelehnt sind, gibt es einige wichtige Unterschiede, die für britische Exporteure ein Risiko darstellen können. Außerdem gibt es einige regulatorische Vorgaben in der EU, die im Vereinigten Königreich nicht länger zutreffen.
Hersteller müssen sich dieser Unterschiede bewusst sein, um Strafen wie Bußgelder oder den Verlust ihres Marktzugangs zu vermeiden. Das müssen Sie wissen, um eine vollumfassende Compliance zu erhalten.
RoHS im Vereinigten Königreich vs. RoHS in der EU
Die Verordnung Restriction of Hazardous Substances (RoHS) ist eine der wichtigsten regulatorischen Vorgaben, von denen britische Exporteure betroffen sind. Sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich haben eine eigene Version der RoHS. Beide decken dieselben 11 Kategorien elektrischer und elektronischer Geräte (EEE) ab, und beide beschränken dieselben 10 Stoffe.
Nur weil man in einer der beiden Regionen die Compliance erzielt hat, kann man aber dennoch nicht annehmen, dass das in der anderen auch so ist.
EU RoHS | UK RoHS | |
Name der Rechtsvorschrift | Die Restriction of Hazardous Substances Directive 2011/65/EU (in ihrer geänderten Fassung), bekannt als RoHS 2 | Die Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment Regulations 2012 (in ihrer geänderten Fassung) |
Aufsichtsbehörde | Durchsetzung durch die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten | UK Office for Product Safety and Standards (OPSS) |
Geltungsbereich | EEE, die in den 27 EU-Staaten und Nord-Irland, Island, Liechtenstein und Norwegen in Verkehr gebracht werden | EEE, die in Großbritannien (England, Schottland, Wales) in Verkehr gebracht werden |
Betroffene Produkte | Elf EEE-Kategorien:
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Dieselben 11 Kategorien wie die EU |
Beschränkte Stoffe | Zehn Stoffe:
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Dieselben 10 Stoffe wie in der EU |
Grenzwerte für Stoffe | 0,1 Gewichtsprozent bei homogenen Werkstoffen, außer bei Cadmium (0,01 %) | Gleiche Grenzwerte: 0,1 % (maximal), 0,01 % (Cadmium) |
Kennzeichnungsverpflichtungen | CE-Kennzeichnung | Die CE-Kennzeichnung kann angewendet werden, solange man sich auf eine technische Ausnahme beruft, die im Vereinigten Königreich und der EU gleich ist; gilt eine unterschiedliche Ausnahme, muss die UKCA-Kennzeichnung angewendet werden |
Konformitätserklärung | Muss vom Hersteller/Importeur ausgearbeitet und vorgehalten werden | Selbe Anforderung, muss sich aber auf die Vorgaben des Vereinigten Königreichs beziehen |
Change Management | Aktualisierungen / Änderungen werden von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und durch den Europäischen Rat und das EU-Parlament bestätigt | Die Vorgaben des Vereinigten Königreichs folgenden denen der EU, es gibt aber einige Abweichungen bei den technischen Ausnahmen, die genehmigt oder verlängert wurden |
RoHS in der EU und dem Vereinigten Königreich ähneln sich fast vollständig, jedoch gibt es merkliche Unterschiede bei den Ausnahmen. Um die Compliance mit beiden zu erhalten, müssen Sie überwachen, auf welche Ausnahmen sich Ihre Produkte stützen und wann diese in beiden Regionen ablaufen. Assent überwacht im Rahmen seiner RoHS-Lösung diese Ablaufdaten. Erfahren Sie mehr zu den Ausnahmen von EU RoHS und deren Ablaufdaten.
REACH in der EU vs. REACH im Vereinigten Königreich
In ihrer jeweiligen aktuellen Form sind die Verordnungen zu Registration, Evaluation, Authorisation, and Restriction of Chemicals (REACH) in der EU und dem Vereinigten Königreich praktisch gleich. Es gibt aber einige nennenswerte Abweichungen. Insbesondere müssen sich Hersteller vor Augen halten, dass sie sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU die Zulassung beantragen müssen und dass dieser Prozess in den Regionen anders gehandhabt wird.
REACH in der EU | REACH im Vereinigten Königreich | |
Name der Rechtsvorschrift | Registration, Evaluation, Authorisation, and Restriction of Chemicals (REACH) Regulation | Derselbe Name wie in der EU |
Aufsichtsbehörde | European Chemicals Agency (ECHA) | UK Health and Safety Executive (HSE) |
Geltungsbereich | Im Prinzip gilt REACH für alle gelisteten chemischen Stoffe, die in industriellen Prozessen und dem häuslichen Umfeld vorkommen Zulassungsregelungen gelten für Stoffe, die in der EU hergestellt oder importiert werden, wenn die Menge von 1 Tonne pro Jahr überschritten wird; dazu zählen auch Stoffe in Mixturen und Erzeugnissen | Dasselbe Prinzip und dieselben Zulassungsregeln gelten für Stoffe, die im Vereinigten Königreich hergestellt oder importiert werden, wenn die Menge von 1 Tonne pro Jahr überschritten wird; dazu zählen auch Stoffe in Mixturen und Erzeugnissen |
Betroffene Produkte | Jegliche Anwendungen, bei denen die gelisteten Stoffe in industriellen Prozessen und Alltagsprodukten eingesetzt werden (z. B. Farben, Reinigungsprodukte, Bekleidung) | Gleicher Geltungsbereich – alle chemischen Stoffe, die in ähnlichen Anwendungsfällen zum Einsatz kommen |
Wichtige Pflichten | Unternehmen müssen betroffene Stoffe bei der European Chemicals Agency (ECHA) registrieren, Risiken analysieren und steuern, Sicherheitsinformationen kommunizieren und gefährliche Chemikalien ersetzen | Dieselben Pflichten treffen zu; allerdings muss die Registrierung nicht bei der ECHA, sondern beim Health and Safety Executive (HSE), des Vereinigten Königreichs erfolgen |
Zulassung / Beschränkung | Bestimmte Stoffe erfordern eine Zulassung; Beschränkungen grenzen die Verwendung bestimmter Stoffe ein oder untersagen diese ganz | Gleiches System, allerdings unterhält das Vereinigte Königreich seine eigene Liste zugelassener und beschränkter Stoffe, die sich von der Liste der EU unterscheidet |
Grenzwerte für Stoffe | Keine festen Grenzwerte; Sicherheitsanalysen sind risikobasiert, und die Kontrolle von Stoffen erfolgt anhand anwendungsfallspezifischer Beschränkungen | Es gelten derselbe risikobasierte Ansatz und dieselben Beschränkungen |
Kennzeichnungsverpflichtungen | Nach REACH ist keine Produktkennzeichnung und kein CE-Zeichen erforderlich | Nach REACH kein CE- oder UKCA-Zeichen oder eine andere Kennzeichung erforderlich |
Technische Dokumentation | An die ECHA übermittelte Registrierungsdossiers müssen die Stoff-ID, Angaben zur sicheren Verwendung und einen Bericht zur chemischen Sicherheit (falls erforderlich) enthalten Die Verpflichtung zur Übermittlung von Daten an die SCIP-Datenbank der ECHA kommt zum Tragen, wenn ein besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) auf Erzeugnisebene in einer Menge von mehr als 0,1 % vorhanden ist | Registrierung über das IT-System zu REACH des Vereinigten Königreiches: Die technischen Anforderungen spiegeln die Vorgaben von EU REACH wider, es gibt aber keine eigene SCIP-Datenbank |
Abweichungen nach dem Brexit | Unterliegen legislativen Aktualisierungen der EU: Unternehmen müssen Verpflichtungen der EU nachkommen, die sich stetig weiterentwickeln | REACH des Vereinigten Königreichs könnte sich mit der Zeit deutlicher unterscheiden, da HSE and DEFRA (Department for Environment, Food and Rural Affairs) Veränderungen der Vorgaben vornehmen können |
Möchten Sie verstehen, wie sich EU REACH und EU RoHS unterscheiden? Unser Blog bietet Ihnen einen ausführlichen Einstieg.
Auch diese regulatorischen Vorgaben sind zu beachten
Nach dem Brexit entschied sich das Vereinigte Königreich, einige andere EU-Vorschriften nicht zu übernehmen. Hersteller, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU exportieren, müssen diese kennen, um ihren Marktzugang zu erhalten. Schauen wir uns diese Unterschiede genauer an.
SCIP-Datenbank
Als Zusatz zur EU Waste Framework Directive (WFD), ist die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles, as such or in complex objects) darauf ausgelegt, gelistete besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Produkten zu überwachen.
Unternehmen, die Erzeugnisse in der EU vertreiben, müssen Daten an die SCIP-Datenbank übermitteln, falls in einem Erzeugnis ein SVHC über dem Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist.
Einreichungen an die SCIP-Datenbank müssen grundsätzlich drei Arten von Daten enthalten:
- Identifikation des Erzeugnisses.
- Präsenz von SVHCs und Ort deren Vorkommens.
- Anweisungen zur sicheren Verwendung.
Die ECHA hat mehrere verpflichtende Datenfelder für die wichtigsten Datentypen definiert und zusätzlich weitere optionale Felder, die der Identifikation des Erzeugnisses dienen.
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)
Die ESPR ist ein von der EU vorgeschlagenes Rahmenwerk, mit dem die Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwertbarkeit einer breiten Palette von Produkten verbessert werden soll. Gemäß dieses Rahmenwerks wird es separate Umsetzungsmaßnahmen für einzelne Produktkategorien geben.
Hersteller müssen sich bei der Produktentwicklung an einer Kreislaufwirtschaft ausrichten (Haltbarkeit, Weiterverwendung, Reparatur, Wiederverwertung). Produkte müssen einen digitalen Produktpass (DPP) haben, der Verbrauchern und anderen Endkunden Produktdaten transparent darstellt.
Berichtspflichten könnten folgendes umfassen:
- CO2-Fußabdruck.
- Recycling-Anteil.
- Gefährliche Stoffe.
- Informationen zum Produktlebenszyklus.
Hersteller müssen aber bedenken, dass sich die genauen Verpflichtungen durch die kategoriespezifischen Umsetzungsmaßnahmen oder delegierte Rechtsakte ergeben werden. Hersteller müssen den Vorschlag proaktiv überwachen, um sicherzustellen, dass ihre Compliance-Programme den Verpflichtungen gerecht werden können.
Wir empfehlen außerdem die Implementierung eines ganzheitlichen Ansatzes zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette, anstatt den Fokus nur auf spezifische ESPR-Pflichten zu legen. So sind Sie vorbereitet, wenn sich in Zukunft Verpflichtungen zu weiteren Nachhaltigkeitsberichten ergeben.
EU-Batterieverordnung
Die EU-Batterieverordnung (EUBR) ersetzt die Batterie-Richtlinie aus dem Jahr 2006 und bringt strengere und breiter gefasste Verpflichtungen für alle Batterietypen mit sich, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Betroffen sind tragbare und industrielle Batterien sowie Batterien für Elektro- und Leichtfahrzeuge.
Neben Verpflichtungen bei der Produktentwicklung, wie Beschränkungen bei Materialien, müssen Sie auch den Sorgfaltspflichten zu Ihren Lieferketten nachkommen und verwendete Materialien melden. Diese Verpflichtungen werden mit gestaffelten Fristen eingeführt, beginnend im August 2025. Je nach EU-Mitgliedsstaat können Strafen drohen, die den Verlust des Marktzugangs, empfindliche Bußgelder oder sogar Gefängnisstrafen vorsehen.
Die wichtigsten Verpflichtungen umfassen:
- Verpflichtender Recyclinganteil bis 2030.
- Deklaration und Kennzeichnung des CO2-Fußabdrucks.
- Digitaler Batteriepass für Nachverfolgbarkeit und Transparenz.
- Sorgfaltspflichten für die Beschaffung von Rohstoffen.
- Vorgaben zur Sammlung und Weiterverwendung von Batterien am Ende ihres Lebenszyklus.
- Hersteller müssen ihre Prozesse zur Kennzeichnung, Beschaffung, Produktentwicklung und Dokumentation anpassen, um sich auf die gestaffelten Fristen vorzubereiten.
Um mit den immer neuen Verpflichtungen Schritt zu halten, brauchen Sie ein Nachhaltigkeitsprogramm und Prozesse für Ihre Sorgfaltspflichten.
Assent vereinfacht die Komplexität
Es ist schwer genug, einer Version von REACH oder RoHS zu folgen. Vertreibt man Produkte sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich, so steigert sich die Komplexität noch einmal exponentiell. Sie brauchen einen zuverlässigen Partner, um Ordnung in das Chaos zu bringen und Ihr Programm zu vereinfachen.
Assent bietet Ihnen Zugang zu einem Team aus internationalen regulatorischen Fachexperten mit umfassender Erfahrung im Vereinigten Königreich und in der EU: Wir helfen Ihnen, Ihre spezifischen Verpflichtungen zu verstehen und dabei, Prozesse einzuführen, die alle Daten aus Ihren Lieferketten erfassen und validieren, die Sie benötigen.
Zudem erleichtern Ihnen die KI-gestützte Plattform und die Leistungen von Assent, das alles durch die automatisierte Kontaktierung von Zulieferern und einer umgehenden Berichterstattung zum Compliance-Status fristgerecht zu erreichen. Unsere überzeugende Kombination aus Expertise und Software macht die Vorgaben der EU und des Vereinigten Königreichs beherrschbar, sodass Sie sich darauf konzentrieren können, sichere und nachhaltige Produkte für Ihre Kunden zu entwickeln.
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