Ihre geschäftlichen Herausforderungen
Steigender regulatorischer Druck
Datenintensive Verpflichtungen
Hohe finanzielle Einsätze
Begrenzte Ressourcen
Bis zu 40 %
der Gewinne bestimmter Unternehmen könnten bis 2030 verloren gehen, wenn sich die Unternehmen nicht an CBAM anpassen.
‚ McKinsey. (2024, 28. Juni). New opportunities: Capturing value from CBAM regulation. https://www.mckinsey.com/ capabilities/operations/our-insights/operations-blog/new-opportunities-capturing-value-from-cbam-regulation
Bewerten Sie Ihre CBAM-Risiken und Verpflichtungen
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Holen Sie sich Ihr HandbuchDer CBAM-Zeitplan
17. Mai 2023
CBAM tritt in Kraft.
17. August 2023
Übernahme der Durchführungsverordnung für die Übergangsphase.
01. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025
Übergangsphase beginnt.
01. Oktober 2023
Erster Berichtszeitraum der Übergangsphase beginnt.
Die Importeure müssen innerhalb eines Monats nach jedem Quartalsende Folgendes melden:
- Gesamtmenge der importierten Güter.
- Gesamte eingebettete direkte + indirekte Emissionen.
- Im Herkunftsland gezahlter CO₂-Preis.
Finden Sie heraus, ob Sie in den Geltungsbereich fallen
Laden Sie den CBAM Scoping-Leitfaden herunter
31. Januar 2024
Erste vierteljährliche CBAM-Berichte fällig.
31. Juli 2024
Importeure können sich nicht mehr auf Standard-Emissionswerte verlassen; Berichte für komplexe Güter müssen ≥ 80 % Primärdaten aus Anlagen enthalten.
31. Juli bis 31. Dezember 2024
Eingebettete Emissionen können entweder mit der neuen EU-Methode oder vorübergehend mit einer gleichwertigen Methode berechnet werden.
01. Januar 2025
Nur die EU-Methode wird in CBAM-Berichten akzeptiert.
26. Februar 2025
Vorschlag für das Omnibus-Paket zur Vereinfachung veröffentlicht, mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für Importeure zu verringern.
Anfang 2025
CBAM-Register-Upgrades:
- Neues Portal für Anlagenbetreiber außerhalb der EU zum Hochladen von Emissionsdaten.
- Importeure können den Status eines autorisierten CBAM-Melders beantragen (erforderlich nach dem 01. Januar 2026).
Mai 2025
Assent bringt eine Lösung zur CBAM-Konformität mit KI-Tools und integriertem CO2-Emissionsrechner auf den Markt
Entdecken Sie einen einfacheren Weg zur Vorbereitung und Einreichung von Berichten
01. Januar 2026
Nur registrierte autorisierte CBAM-Melder dürfen CBAM-Güter importieren.
- Importeure müssen CBAM-Zertifikate kaufen und einreichen, um die CO₂-Kostenlücke zwischen der EU und dem Herkunftsland auszugleichen.
Benötigen Sie Hilfe mit CBAM-Zertifikaten?
Sprechen Sie mit einem Experten31. Mai 2027
Frist für die Einreichung einer unabhängig verifizierten CBAM-Erklärung (für das Kalenderjahr 2026) beim Register, einschließlich:
- Menge der importierten Güter und ihre gesamten eingebetteten Emissionen.
- Anzahl der einzureichenden CBAM-Zertifikate.
- Kopien der Prüfberichte.
2030 (Ausblick)
Der Anwendungsbereich von CBAM wird voraussichtlich auf alle unter das EU-Emissionshandelssystem (ETS) fallenden Güter ausgeweitet.
Kommen Sie den Verpflichtungen von
morgen zuvor
Bleiben Sie nicht zurück
Tatsächliche Emissionsdaten haben einen direkten monetären Wert. Importeure benötigen sie, um Zertifikatskosten zu senken und Bußgelder zu vermeiden; Zulieferer benötigen sie, um auf den Favoritenlisten der Kunden zu bleiben. Da die CBAM-Verpflichtungen strenger werden, steigen die Kosten bei Untätigkeit – von der Veralterung von Teilen bis hin zum Verlust des Marktzugangs.
Die CBAM-Lösung von Assent
Assent macht Schluss mit dem Rätselraten. Unsere KI-gestützte Plattform verbindet fachkundige Beratung mit automatisierten, benutzerfreundlichen Arbeitsabläufen zur Erfassung von Primäremissionsdaten, zur Berechnung von CO₂-Fußabdrücken und zur Erstellung von CBAM-konformen Berichten – alles an einem Ort.




Praktische Programmkenntnisse zur Entschlüsselung von CBAM-Regeln.
Direkter Zugriff auf Zulieferer-Daten über das Netzwerk von Assent.
KI-gestützte Erkenntnisse zur Vereinfachung komplexer Emissionsdaten.
Zentrale Anlaufstelle für direkte und indirekte Emissionsdaten.
CO₂-Umfrage entwickelt für schnelles Zulieferer-Opt-in/-Opt-out.
CBAM-formatierte Ausgaben, bereit zum Hochladen in das Register.
Prüfungsbereite Dokumentation für eine nachvollziehbare Berichterstattung.