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CSRD-Berichterstattung: Stop-the-Clock-Vorschlag im Rahmen des Omnibus-Pakets angenommen

By Steven Andrews

Am 14. April 2025 hat der Europäische Rat Omnibus I verabschiedet, dessen zentrales Element der Stop-the-Clock-Mechanismus des Omnibus-Pakets zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsbericherstattung ist. Dieser Mechanismus wurde im Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und verschiebt die Berichtsfristen für große Unternehmen und KMU, die noch nicht nach der Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) Bericht erstatten.

Dieser Vorschlag wurde nun angenommen. Stop-the-Clock wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit am Folgetag in Kraft. Diese Fristen werden aufgeschoben:

  • Das Startdatum für die Berichterstattung nach der CSRD für Unternehmen der zweiten und dritten Welle wird um zwei Jahre verschoben.
  • Die Umsetzungsfrist und die erste Phase (betrifft Großunternehmen) der CS3D um ein Jahr.

Was sollten Sie jetzt tun? Verlieren Sie keine Zeit.

Die CSRD und CS3D werden nicht einfach verschwinden. Die kurze Pause durch Stop-the-Clock soll Gesetzgebern in der EU die Möglichkeit geben, Berichtspflichten im Rahmen der CSRD, CS3D und des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) auf einander abzustimmen und zu vereinfachen. Auch wenn das vorgeschlagene Omnibus-Paket die an Hersteller gestellten Anforderungen reduziert, sind Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Nachhaltigkeit in der Lieferkette weiterhin ein zentrales Element der Sorfaltspflichten in der EU.

Das bedeutet, dass Hersteller nach wie vor ihre Wertschöpfungskette miteinbeziehen und Nachhaltigkeitsdaten erfassen sollten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sicherzustellen, dass Sie ein Programm und eine Plattform haben, die alle Daten zentralisieren. Aufgrund der Verschiebung der Fristen, ist damit zu rechnen, dass anschließend intensiver darauf geachtet wird, dass Unternehmen fristgerecht und vollumfänglich Bericht erstatten.

Wir empfehlen Ihnen daher, ein breit aufgestelltes Programm für die Nachhaltigkeit in der Lieferkette einzurichten, anstatt nur spezifische Verpflichtungen der CSRD abzudecken. So können Sie dieselben Daten auch für andere verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte verwenden.

Was ist das Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Berichtspflichten?

Am 26. Februar gab die Europäische Kommission Vorschläge für ihr Omnibus-Paket heraus – ein wichtiger Schritt, um die Komplexität von Nachhaltigkeitsvorschriften zu reduzieren und gleichzeitig die Ziele des Green Deals weiter zu verfolgen. Zusätzlich zu Vorschlägen zur besseren Abstimmung von CSRD, CS3D und CBAM enthält das Omnibus-Paket auch einen Entwurf eines delegierten Rechtsaktes zur Taxonomie.

Das Ziel: Die Vereinfachung von EU-Vorschriften, geringere Verwaltungskosten und die Freisetzung eines Investitionspotenzials in Milliardenhöhe. Die Europäische Kommission schätzt das Einsparungspotenzial der Compliance-Kosten auf 6,3 Milliarden Euro jährlich, und sieht ein zusätzliches Potenzial von 50 Milliarden Euro bei öffentlichen und privaten Investitionen.

Unternehmen, insbesondere KMU, beklagen schon länger Überschneidungen bei Vorgaben und hohe Compliance-Kosten.  Als Reaktion darauf strebt die Europäische Kommission eine Senkung der Kosten um 25 % für Großunternehmen an und um 35 % für KMU an. Die EU hofft, durch eine bessere Abstimmung dieser Vorgaben aufeinander erreichen zu können, dass die Compliance im Nachhaltigkeitsbereich effizienter und wirkungsvoller wird.

Sind Unternehmen außerhalb der EU betroffen?

Der Hauptfokus der CSRD liegt zwar auf EU-Unternehmen, die Auswirkungen auf Nicht-EU-Unternehmen sollten aber nicht unterschätzt werden. Unternehmen, die in der EU geschäftlich tätig sind oder dort Partnerunternehmen haben, spüren bereits den Dominoeffekt dieser Verordnung. Sie sehen sich einem zunehmenden Bedarf an Nachhaltigkeitsdaten ausgesetzt ebenso wie nach Praktiken, die sich an den Sorgfaltsflichten im Rahmen der CSRD ausrichten.

Hersteller, die geschäftliche Beziehungen zu betroffenen EU-Unternehmen unterhalten, müssen die für die CSRD-Berichterstattung benötigten Daten erfassen und bereitstellen. Tun sie das nicht, riskieren sie ihre Geschäftsbeziehungen und ihren Unternehmenserfolg.

Die Empfehlung, ein breit aufgestelltes Progamm zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette einzuführen, gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, die selbst nicht betroffen sind. Wenn Unternehmen ein weites Spektrum an Nachhaltigkeitsdaten erfassen, haben sie die Informationen, die sie brauchen, um auf Kundenanfragen zur CSRD zu antworten und sich proaktiv auf Berichtspflichten in Nordamerika vorzubereiten, wie etwa die Climate-Related Disclosure Standards der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), oder die Gesetze zur Klimberichterstattung von Kalifornien.

So können Sie anfangen

Assent kann Ihnen helfen, Ihr Programm zum Management der Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu starten. Unsere KI-gestützte Plattform automatisiert den Miteinbezug von Zulieferern im Hinblick auf die Erfassung von Daten zu sozialen und Umweltauswirkungen. Außerdem ist ein erweitertes Zulieferer-Screening enthalten, mit dem Risiken identifiziert werden, die durch Abfragen alleine nicht erkannt werden. Unsere Lösung für die Wesentlichkeitsprüfung im Rahmen der CSRD vereinfacht Ihre Wesentlichkeitsanalyse, damit Sie verstehen, welche Elemente der Wertschöpfungskette und welche Nachhaltigkeitsthemen im Hinblick auf Ihre Verpflichtungen am wichtigsten sind.

Der Aufschub im Rahmen von Stop-the-Clock ist die perfekte Möglichkeit, um sich bei der Erfassung von CSRD-Daten einen Vorsprung zu verschaffen. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen: Buchen Sie jetzt eine Demo der Assent-Lösung.

FAQ: Omnibus-Paket der EU und Stop-the-Clock-Mechanismus

Was ist der Stop-the-Clock-Mechanismus im Rahmen des Omnibus-Pakets der EU?

Der Stop-the-Clock-Mechanismus schiebt die Berichtspflichten nach der CSRD und CS3D auf. Durch den Aufschub der Fristen für die CSRD-Berichterstattung für Unternehmen der zweiten und dritten Welle um zwei Jahre und das Startdatum der CS3D um ein Jahr haben Großunternehmen und definierte KMU mehr Zeit, um sich vorzubereiten.

Bedeutet Stop-the-Clock, dass Unternehmen ihre Vorbereitungen auf die CSRD und CS3D auf Eis legen können?

Nein. Die Verordnungen sind weiterhin gültig, und Unternehmen sollten ihre Programme zur Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten weiter aufbauen. Der Aufschub gibt Zeit, um Prozesse zu vereinfachen – aber die Berichtspflichten bleiben erhalten.

Sind Unternehmen außerhalb der EU von der Verschiebung der CSRD oder der CS3D betroffen?

Nicht-EU-Unternehmen mit Kunden oder einer Geschäftstätigkeit in der EU müssen weiterhin Daten zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette erfassen. Der veränderte Zeitplan gibt Nicht-EU-Unternehmen mehr Zeit, um ihre Nachhaltigkeitsprogramme auf sichere Füße zu stellen.

Steven Andrews | Subject Matter Expert, Environmental Stewardship & Policy

Steven Andrews hilft Unternehmen dabei, Umweltvorschriften zu verstehen und wie sie durchgesetzt werden. Er ist ein international anerkannter Experte mit mehr als 17 Jahren Erfahrung bei der Entwicklung von EU-Strategien mit Schwerpunkt auf der Gesetzgebung in den Bereichen Nachhaltigkeit, Produkte, Abfall und Recycling.

Als ehemaliger Deputy Head of the Resources and Waste Division im britischen Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten leitete er Teams, die für die Entwicklung und Durchsetzung der Richtlinien zur Beschränkung gefährlicher Substanzen (RoHS) und Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) sowie für die Umweltgesetzgebung allgemein verantwortlich waren.

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